Unterstützung bei der Überarbeitung der Monitoring-Verordnung für die 4. Handelsperiode (Schwerpunkt: Carbon Capture and Utilisation (CCU))

Hintergrund

Die Monitoring-Verordnung (Verordnung 601/2012/EU; MVO) enthält Vorschriften für die Überwachung von und Berichterstattung über Treibhausgasemissionen und Tätigkeitsdaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG, die das europäische Emissionshandelsystem (ETS) begründet und regelt. Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der MVO soll geprüft werden, inwiefern Treibhausgasemissionen, die an Anlagen zur weiteren Nutzung (Carbon Capture and Utilisation, CCU) weitergeleitet werden, für den Emittenten abzugsfähig sein sollten. Dies würde bedeuten, dass für Treibhausgasemissionen, die im Rahmen von CCU weiter genutzt werden, keine Kompensationen im ETS erbracht werden müssten. Im Zuge der Überarbeitungen der EHRL und MVO zur zweiten und dritten Handelsperiode gab es bereits längere Auseinandersetzungen zu der Frage, ob CCU-Anwendungen abzugsberechtigt sein sollen, und wenn ja, in welchen Fällen. Die zuletzt gültigen Regelungen stehen CCU restriktiv gegenüber. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) stellte in seinem Urteil zu Schaefer-Kalk vom 19. Januar 2017 (C-460/15) nun fest, dass die Europäische Kommission mit der zuletzt gültigen Regelung in Anhang IV Nr. 10 der MVO ihre Kompetenz überschritten hat und die CO2-Emissionen, die bei der Kalzinierung entstehen und für die Produktion von gefälltem Calciumcarbonat (Precipitated Calcium Carbonate – PCC) aufgefangen und weitergeleitet werden, abzugsfähig sind.

Das Projekt

Vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen und des EUGH-Urteils sollen in diesem Projekt allgemeingültige Kriterien erarbeitet werden, die CCU-Anwendungsfälle identifizieren können, die im Hinblick auf Klimaschutz als „wünschenswert“ zu betrachten sind. Die Kriterien werden die Erwägungen des EUGH-Urteils berücksichtigen. In einem zweiten Schritt wird eine Reihe ausgewählter CCU-Technologien anhand der erarbeiteten Kriterien bewertet und in eine Rangliste sortiert. Diese Bewertung soll dem Auftraggeber als Anhaltspunkt dienen, welche CCU-Technologien zu einem Abzug von Treibhausgasen in der vierten Handelsperiode berechtigt sein könnten und nach welchen Kriterien zukünftige Technologien bewertet werden können. Im zweiten, kleineren Teil des Projekts wird eine Ad-hoc Stellungnahme zur Prüfung der Praxistauglichkeit von geänderten Anforderungen an Überwachung und Berichterstattung von Treibhausgasen verfasst. Die Partner Das Projekt wird federführend vom nova-Institut gemeinsam mit Ecofys Germany im Unterauftrag ausgeführt.